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Dem in Mainz am 28. April 1972 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Ländern der Bundesrepublik Deutschland geschlossenen Abkommen über die einheitliche Ausbildung der Anwärter für den höheren Polizeivollzugsdienst und über die Polizei-Führungsakademie wird zugestimmt. Das Abkommen wird nachstehend veröffentlicht.