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Dem in Bremen am 15. März 2007 von der Freien Hansestadt Bremen unterzeichneten Abkommen über die Gemeinsame Zentrale Adoptionsstelle wird zugestimmt. Das Abkommen wird nachstehend veröffentlicht.
(1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft. Gleichzeitig tritt das Gesetz zu dem Abkommen über die Einrichtung einer Gemeinsamen Zentralen Adoptionsstelle der Länder Freie Hansestadt Bremen, Freie und Hansestadt Hamburg, Niedersachsen und Schleswig-Holstein vom 16. Juli 1979 (Brem.GBl. S. 299 - 2160-e-1) außer Kraft.
(2) Der Tag, an dem das Abkommen nach seinem Artikel 11 in Kraft tritt, ist im Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen bekannt zu machen.
Bremen, den 17. Juli 2007
Der Senat