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(1) Dem in Bonn am 16. Dezember 1993 und in Magdeburg am 17. Dezember 1993 von der Freien Hansestadt Bremen unterzeichneten Abkommen über die Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik und über die Akkreditierungsstelle der Länder für Meß- und Prüfstellen zum Vollzug des Gefahrstoffrechts wird zugestimmt. Das Abkommen wird nachstehend veröffentlicht.
(1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.
(2) Der Tag, an dem das Abkommen nach seinem Artikel 13 Abs. 1 für die Freie Hansestadt Bremen in Kraft tritt, ist im Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen bekanntzugeben.
Bremen, den 27. September 1994
Der Senat