Zum 25.09.2024 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe
Artikel 1
Dem in Stuttgart am 24. Juni 2005 von der Freien Hansestadt Bremen unterzeichneten Abkommen zur Änderung des Abkommens über die einheitliche Ausbildung der Anwärter für den höheren Polizeivollzugsdienst und über die Polizei-Führungsakademie vom 28. April 1972 (Brem.GBl. 1972 S. 247 - 2040-h-1), geändert durch das Abkommen vom 8. November 1991 (Brem.GBl. 1992 S. 644), wird zugestimmt. Das Abkommen wird nachstehend veröffentlicht.
Einzelansicht SeitenanfangArtikel 2
Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.
Bremen, den 23. Februar 2006
Der Senat
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