Zum 18.10.2024 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe
Artikel 1
Dem in Saarbrücken am 8. November 1991 von der Freien Hansestadt Bremen unterzeichneten Abkommen zur Änderung des Abkommens vom 28. April 1972 über die einheitliche Ausbildung der Anwärter für den höheren Polizeivollzugsdienst und über die Polizeiführungsakademie (Brem.GBl. S. 247 - 2040-h-1) wird zugestimmt. Das Abkommen wird nachstehend veröffentlicht.
Einzelansicht SeitenanfangArtikel 2
Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.
Bremen, den 24. November 1992
Der Senat
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