Gesetz zu dem Abkommen zur Änderung des Abkommens über die Zentralstelle
der Länder für Sicherheitstechnik und über die Akkreditierungsstelle
der Länder für Mess- und Prüfstellen zum Vollzug des Gefahrstoffrechts
Vom 2. März 2004
Zum 24.04.2025 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe
Der Senat verkündet das nachstehende von der Bürgerschaft (Landtag) beschlossene Gesetz:
Artikel 2
(1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.
(2) Der Tag, an dem das Abkommen nach seinem § 2 für die Freie Hansestadt Bremen in Kraft tritt, ist im Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen bekannt zu geben.
Bremen, den 2. März 2004
Der Senat
Anlage
Abkommen zur Änderung des Abkommens über die Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik und über die Akkreditierungsstelle der Länder für Mess- und Prüfstellen zum Vollzug des Gefahrstoffrechts
[Änderungsanweisungen]