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Dem am 14. Oktober 2015 von der Freien Hansestadt Bremen unterzeichneten Abkommen zur Änderung des Abkommens über die Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik vom 16. und 17. Dezember 1993 (Brem.GBl. 1994 S. 269), das zuletzt durch das Abkommen vom 15. Dezember 2011 (Brem.GBl. 2013 S. 77) geändert worden ist, wird zugestimmt. Das Abkommen wird nachstehend veröffentlicht.
Abkommen zur Änderung des Abkommens über
die Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik
Das Land Baden-Württemberg,
der Freistaat Bayern,
das Land Berlin,
das Land Brandenburg,
die Freie Hansestadt Bremen,
die Freie und Hansestadt Hamburg,
das Land Hessen,
das Land Mecklenburg-Vorpommern,
das Land Niedersachsen,
das Land Nordrhein-Westfalen,
das Land Rheinland Pfalz,
das Saarland,
der Freistaat Sachsen,
das Land Sachsen-Anhalt,
das Land Schleswig-Holstein,
der Freistaat Thüringen
- nachstehend „Länder“ genannt -
schließen, vorbehaltlich der etwa erforderlichen Zustimmung ihrer gesetzgebenden Körperschaften, nachstehendes Abkommen zur Änderung des Abkommens über die Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik (ZLS).
[Änderungsanweisungen zum Abkommen über die Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik vom 16. und 17. Dezember 1993 (GVBl 1994 S. 875, 1996 S. 194), zuletzt geändert durch das Abkommen vom 15. Dezember 2011 (GVBl 2012 S. 186, 2013 S. 350).]
Dieses Abkommen tritt am ersten Tag des Monats in Kraft, der dem Monat folgt, in dem die letzte Mitteilung der vertragsschließenden Länder, dass die innerstaatlichen Voraussetzungen für das Inkrafttreten des Abkommens erfüllt sind, dem für den technischen Arbeits- und Verbraucherschutz zuständigen Bayerischen Staatsministerium zugeht.