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Dem in Bremen am 28. März 2011 von dem Land Niedersachsen und der Freien Hansestadt Bremen unterzeichneten Abkommen zwischen dem Land Niedersachsen und der Freien Hansestadt Bremen über die Durchführung wasserschutzpolizeilicher Aufgaben auf der Weser und im Küstenmeer wird zugestimmt. Das Abkommen wird nachstehend veröffentlicht.
(1) Dieses Gesetz tritt mit Wirkung vom 1. Mai 2011 in Kraft.
(2) Der Tag, an dem das Abkommen nach seinem Artikel 6 in Kraft tritt, ist im Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen bekannt zu geben.
(3) Mit Inkrafttreten des Abkommens nach seinem Artikel 6 tritt das Gesetz zu dem Abkommen zwischen dem Land Niedersachsen und der Freien Hansestadt Bremen über die Durchführung wasserschutzpolizeilicher Aufgaben auf der Weser vom 8. April 2003 (Brem.GBl. S. 163 - 205-c-3) außer Kraft.
Bremen, den 17. Mai 2011
Der Senat