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Dem in Berlin am 27. September 2002 von der Freien Hansestadt Bremen unterzeichneten Staatsvertrag über den Schutz der Menschenwürde und den Jugendschutz in Rundfunk und Telemedien wird zugestimmt. Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht.
(1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.
(2) Der Tag, an dem der Staatsvertrag nach seinem § 28 Abs. 1 in Kraft tritt, ist im Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen bekannt zu geben.
Bremen, den 25. Februar 2003
Der Senat