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Dem in Augsburg am 27. Oktober 1999 von der Freien Hansestadt Bremen unterzeichneten Staatsvertrag über die Bildung einer gemeinsamen Einrichtung nach § 6 Abs. 1 Satz 7 des Abfallverbringungsgesetzes wird zugestimmt. Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht.
(1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.
(2) Der Tag, an dem der Staatsvertrag nach seinem Artikel 6 in Kraft tritt, ist im Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen bekannt zu geben.
Bremen, den 11. Juli 2000
Der Senat