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Dem Beitritt der Freien Hansestadt Bremen vom 16. September 2011 zu dem von den Ländern Baden-Württemberg, Bayern, Hessen und Nordrhein-Westfalen unterzeichneten Staatsvertrag über die Einrichtung einer Gemeinsamen elektronischen Überwachungsstelle der Länder wird zugestimmt. Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht.
(1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.
(2) Der Tag, an dem der Staatsvertrag nach seinem Artikel 9 Absatz 2 Satz 2 in Kraft tritt, ist im Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen bekannt zu geben.
Bremen, den 20. Dezember 2011
Der Senat