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  • Gesetz zu dem Staatsvertrag über die Einrichtung eines gemeinsamen Studienganges für den Amtsanwaltsdienst und die Errichtung eines gemeinsamen Prüfungsamtes für die Abnahme der Amtsanwaltsprüfung vom 8. Juli 2008

Gesetz zu dem Staatsvertrag über die Einrichtung eines gemeinsamen Studienganges für den Amtsanwaltsdienst und die Errichtung eines gemeinsamen Prüfungsamtes für die Abnahme der Amtsanwaltsprüfung

Veröffentlichungsdatum:21.07.2008 Inkrafttreten22.07.2008
Fundstelle Brem.GBl. 2008, S. 225
Gliederungsnummer:2040-k-12a
Zitiervorschlag: "Gesetz zu dem Staatsvertrag über die Einrichtung eines gemeinsamen Studienganges für den Amtsanwaltsdienst und die Errichtung eines gemeinsamen Prüfungsamtes für die Abnahme der Amtsanwaltsprüfung vom 8. Juli 2008 (Brem.GBl. 2008, S. 225)"

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juris-Abkürzung: AmtsAnwStudStVtrG BR
Dokumenttyp: Gesetze und Rechtsverordnungen
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:: 2040-k-12a
juris-Abkürzung:AmtsAnwStudStVtrG BR
Ausfertigungsdatum:08.07.2008
Gültig ab:22.07.2008
Dokumenttyp: Gesetz
Quelle:Wappen Bremen
Fundstelle:Brem.GBl. 2008, 225
Gliederungs-Nr:2040-k-12a
Gesetz zu dem Staatsvertrag über die Einrichtung
eines gemeinsamen Studienganges für den Amtsanwaltsdienst und die Errichtung
eines gemeinsamen Prüfungsamtes für die Abnahme der Amtsanwaltsprüfung
Vom 8. Juli 2008
Zum 21.11.2024 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe

Der Senat verkündet das nachstehende von der Bürgerschaft (Landtag) beschlossene Gesetz:

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Artikel 2

(1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.

(2) Der Tag, an dem der Staatsvertrag nach seinem § 14 in Kraft tritt, ist im Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen bekannt zu machen.

Bremen, den 8. Juli 2008

Der Senat

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