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Dem am 24. Januar 2007 von der Freien Hansestadt Bremen unterzeichneten Staatsvertrag über die Einrichtung eines gemeinsamen Studienganges für den Amtsanwaltsdienst und die Errichtung eines gemeinsamen Prüfungsamtes für die Abnahme der Amtsanwaltsausbildung wird zugestimmt. Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht.
(1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.
(2) Der Tag, an dem der Staatsvertrag nach seinem § 14 in Kraft tritt, ist im Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen bekannt zu machen.
Bremen, den 8. Juli 2008
Der Senat