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Dem in Berlin am 15. Dezember 2011 von der Freien Hansestadt Bremen unterzeichneten Staatsvertrag über die Gründung der GKL Gemeinsame Klassenlotterie der Länder wird zugestimmt. Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht.
(1) Dieses Gesetz tritt am Tage seiner Verkündung in Kraft.
(2) *Der Tag, an dem der Staatsvertrag nach seinem § 20 Absatz 1 in Kraft tritt, ist im Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen bekannt zu geben.
(3) Das Gesetz zu dem Staatsvertrag über die NKL Norddeutsche Klassenlotterie vom 18. November 2008 (Brem.GBl. S. 371- 2129-b-3) tritt mit Ablauf des 30. Juni 2012 außer Kraft.
Bremen, den 12. Juni 2012
Der Senat
[Entsprechend der Bekanntmachung vom 4. Juli 2012 (Brem.GBl. S. 354) tritt der Staatsvertrag nach seinem § 20 Absatz 1 am 01.07.2012 in Kraft.]