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Dem am 1. Juli 2008 von der Freien Hansestadt Bremen unterzeichneten Staatsvertrag über die NKL Nordwestdeutsche Klassenlotterie wird zugestimmt. Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht.
(1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.
(2) Der Staatsvertrag tritt nach seinem § 18 Abs. 1 Satz 2 am 1. April 2009 in Kraft. Der Tag des Inkrafttretens ist im Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen bekannt zu geben.
Bremen, den 18. November 2008
Der Senat