|
|
(1) Dem am 1. Juni 2017 von der Freien Hansestadt Bremen unterzeichneten Staatsvertrag über die Organisation eines gemeinsamen Akkreditierungssystems zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre an deutschen Hochschulen wird zugestimmt. Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht.
(2) Der Tag, an dem der Staatsvertrag nach seinem Artikel 18 Absatz 1 Satz 2 in Kraft tritt, ist im Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen bekannt zu geben.*
[Gemäß Bekanntmachung vom 15. Januar 2018 (Brem.GBl. S. 11) ist der Staatsvertrag nach seinem Artikel 18 Absatz 1 am 1. Januar 2018 in Kraft getreten.]
Soweit die Länder durch Artikel 4 und Artikel 16 Absatz 2 des Staatsvertrages ermächtigt werden, das Nähere durch Rechtsverordnungen zu regeln, erlässt diese Rechtsverordnungen die Senatorin für Wissenschaft und Häfen.