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Dem am 29. Juni 1989 von den Ländern Hessen, Nordrhein-Westfalen und dem Saarland, am 20. Juli 1989 von der Freien Hansestadt Bremen unterzeichneten Staatsvertrag über die Veranstaltung von Fernsehen über Satellit (Satellitenfernseh-Staatsvertrag) wird zugestimmt. Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht.
Landesstelle im Sinne von Artikel 4 Abs. 2 des Staatsvertrages ist für die Freie Hansestadt Bremen die Bremische Landesmedienanstalt.
(1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.
(2) Der Tag, an dem der Staatsvertrag nach seinem Artikel 12 in Kraft tritt, wird vom Senat im Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen bekanntgegeben.
Bremen, den 28. November 1989
Der Senat