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  • Gesetz zu dem Staatsvertrag über die Verteilung von Versorgungslasten bei bund- und länderübergreifenden Dienstherrenwechseln vom 25. Mai 2010

Gesetz zu dem Staatsvertrag über die Verteilung von Versorgungslasten bei bund- und länderübergreifenden Dienstherrenwechseln

Veröffentlichungsdatum:09.06.2010 Inkrafttreten10.06.2010
Fundstelle Brem.GBl. 2010, S. 357
Gliederungsnummer:2042-a-8
Zitiervorschlag: "Gesetz zu dem Staatsvertrag über die Verteilung von Versorgungslasten bei bund- und länderübergreifenden Dienstherrenwechseln vom 25. Mai 2010 (Brem.GBl. 2010, S. 357)"

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juris-Abkürzung: VersorgLastTeilStVtrG BR
Dokumenttyp: Gesetze und Rechtsverordnungen
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:: 2042-a-8
juris-Abkürzung:VersorgLastTeilStVtrG BR
Ausfertigungsdatum:25.05.2010
Gültig ab:10.06.2010
Dokumenttyp: Gesetz
Quelle:Wappen Bremen
Fundstelle:Brem.GBl. 2010, 357
Gliederungs-Nr:2042-a-8
Gesetz zu dem Staatsvertrag über die
Verteilung von Versorgungslasten bei bund- und
länderübergreifenden Dienstherrenwechseln
Vom 25. Mai 2010
Zum 21.11.2024 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe

Der Senat verkündet das nachstehende, von der Bürgerschaft (Landtag) beschlossene Gesetz:

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Artikel 1

Dem am 16. Dezember 2009 von der Freien Hansestadt Bremen unterzeichneten Staatsvertrag über die Verteilung von Versorgungslasten bei bund- und länderübergreifenden Dienstherrenwechseln wird zugestimmt. Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht.

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Artikel 2

(1) Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.

(2) Der Tag, an dem der Staatsvertrag nach seinem § 17 Absatz 1 für die Freie Hansestadt Bremen in Kraft tritt, ist im Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen bekannt zu machen.

Bremen, den 25. Mai 2010

Der Senat

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