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Dem am 21. Dezember 2018 von der Freien Hansestadt Bremen unterzeichneten Staatsvertrag zur Änderung des Staatsvertrags zwischen dem Land Niedersachsen und der Freien Hansestadt Bremen über die Zusammenarbeit bei Überwachungs- und Untersuchungsaufgaben im Verbraucherschutz- und Tiergesundheitsbereich wird zugestimmt. Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht.
Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft. Der Tag, an dem der Staatsvertrag nach seinem Artikel 2 in Kraft tritt, ist im Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen bekannt zu machen.*)
Bremen, den 5. März 2019
Der Senat
Gemäß Bekanntmachung vom 5. März 2019 (Brem.GBl. S. 519) ist der Änderungsstaatsvertrag nach seinem Artikel 2 am 1. Juli 2019 in Kraft getreten.
Staatsvertrag
zur Änderung des Staatsvertrages
zwischen dem Land Niedersachsen und der Freien Hansestadt Bremen
über die Zusammenarbeit bei Überwachungs- und Untersuchungsaufgaben
im Verbraucherschutz- und Tiergesundheitsbereich*)
Die Freie Hansestadt Bremen,
vertreten durch den Präsidenten des Senats,
dieser vertreten durch die Senatorin für Wissenschaft, Gesundheit und Verbraucherschutz,
und
das Land Niedersachsen,
vertreten durch den Ministerpräsidenten,
dieser vertreten durch die Ministerin für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz,
schließen den nachfolgenden Staatsvertrag:
Gemäß Bekanntmachung vom 5. März 2019 (Brem.GBl. S. 519) ist der Änderungsstaatsvertrag nach seinem Artikel 2 am 1. Juli 2019 in Kraft getreten.
Dieser Staatsvertrag tritt nach Zustimmung der verfassungsgemäß zuständigen Organe der vertragsschließenden Länder am 1. Juli 2019 in Kraft.*)
Bremen, den 21. Dezember 2018 | Hannover, den 8. Dezember 2018 |
Die Senatorin für Wissenschaft, | Die Ministerin für Ernährung, |
Prof. Dr. Eva Quante-Brandt | Barbara Otte-Kinast |
Gemäß Bekanntmachung vom 5. März 2019 (Brem.GBl. S. 519) ist der Änderungsstaatsvertrag nach seinem Artikel 2 am 1. Juli 2019 in Kraft getreten.