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Dem am 28. Februar 2003 von der Freien Hansestadt Bremen unterzeichneten Staatsvertrag über das Benutzungsverhältnis der Tierhalterinnen und Tierhalter im Lande Bremen mit der Niedersächsischen Tierseuchenkasse wird zugestimmt. Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht.
Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft. Der Tag, an dem der Staatsvertrag nach seinem Artikel 8 in Kraft tritt, ist im Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen bekannt zu machen.
Bremen, den 8. April 2003
Der Senat