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Dem am 10. Dezember 2001 unterzeichneten Staatsvertrag zwischen dem Land Niedersachsen und der Freien Hansestadt Bremen über ein gemeinsames Landessozialgericht wird zugestimmt. Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht.
(Änderungsanweisungen zum Gesetz über die Sozialgerichtsbarkeit in der Fassung der Bekanntmachung vom 12. Oktober 1972 (Brem.GBl. S. 211 - 33-a-1), geändert durch Artikel 77 des Gesetzes vom 18. Dezember 1974 (Brem.GBl. S. 351).)
(1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.
(2) Der Tag, an dem der Staatsvertrag nach seinem Artikel 12 in Kraft tritt, ist im Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen bekannt zu geben.
(3) Abweichend von Absatz 1 tritt Artikel 2 am 1. April 2002 in Kraft.
Bremen, den 21. März 2002