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Dem am 26. August 1970 in Hannover und am 2. September 1970 in Bremen unterzeichneten Staatsvertrag zwischen dem Land Niedersachsen und der Freien Hansestadt Bremen über Zweckverbände, öffentlich-rechtliche Vereinbarungen, kommunale Arbeitsgemeinschaften und Wasser- und Bodenverbände wird zugestimmt.
(1) Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht.
(2) Der Tag, an dem der Staatsvertrag nach seinem Artikel 9 Satz 3 in Kraft tritt, ist im Bremischen Gesetzblatt bekanntzugeben.