Sie sind hier:
  • Vorschriften
  • Gesetz zu dem Staatsvertrag zwischen dem Land Niedersachsen und der Freien Hansestadt Bremen zu einer grenzüberschreitenden Raumordnung und Landesentwicklung vom 6. Oktober 2009

Gesetz zu dem Staatsvertrag zwischen dem Land Niedersachsen und der Freien Hansestadt Bremen zu einer grenzüberschreitenden Raumordnung und Landesentwicklung

Veröffentlichungsdatum:13.10.2009 Inkrafttreten01.01.2010
Fundstelle Brem.GBl. 2009, S. 377
Gliederungsnummer:2136-a-1
Zitiervorschlag: "Gesetz zu dem Staatsvertrag zwischen dem Land Niedersachsen und der Freien Hansestadt Bremen zu einer grenzüberschreitenden Raumordnung und Landesentwicklung vom 6. Oktober 2009 (Brem.GBl. 2009, S. 377)"

Einzelansichtx

Drucken
juris-Abkürzung: GrRaumOLEntwBRStVtrG BR
Dokumenttyp: Gesetze und Rechtsverordnungen
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:: 2136-a-1
juris-Abkürzung:GrRaumOLEntwBRStVtrG BR
Ausfertigungsdatum:06.10.2009
Gültig ab:01.01.2010
Dokumenttyp: Geschäftsordnung
Quelle:Wappen Bremen
Fundstelle:Brem.GBl. 2009, 377
Gliederungs-Nr:2136-a-1
Gesetz zu dem Staatsvertrag
zwischen dem Land Niedersachsen und der Freien Hansestadt Bremen
zu einer grenzüberschreitenden Raumordnung und Landesentwicklung
Vom 6. Oktober 2009
Zum 21.11.2024 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe

Der Senat verkündet das nachstehende, von der Bürgerschaft (Landtag) beschlossene Gesetz:

Einzelansicht Seitenanfang

Artikel 2

(1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.

(2) Der Tag, an dem der Staatsvertrag nach seinem Artikel 4 Absatz 1 in Kraft tritt, ist im Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen bekannt zu machen. Das Gleiche gilt für den Tag, an dem der Staatsvertrag nach seinem Artikel 4 Absatz 2 außer Kraft tritt.

Bremen, den 6. Oktober 2009

Der Senat

Einzelansicht Seitenanfang

Fehler melden: Information nicht aktuell/korrekt

Sind die Informationen nicht aktuell oder korrekt, haben Sie hier die Möglichkeit, dem zuständigen Bearbeiter eine Nachricht zu senden.

Hinweis: * = Ihr Mitteilungstext ist notwendig, damit dieses Formular abgeschickt werden kann, alle anderen Angaben sind freiwillig. Sollten Sie eine Kopie der Formulardaten oder eine Antwort auf Ihre Nachricht wünschen, ist die Angabe Ihrer E-Mail-Adresse zusätzlich erforderlich.

Datenschutz
Wenn Sie uns eine Nachricht über das Fehlerformular senden, so erheben, speichern und verarbeiten wir Ihre Daten nur, soweit dies für die Abwicklung Ihrer Anfragen und für die Korrespondenz mit Ihnen erforderlich ist.
Rechtsgrundlage der Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Ihre Daten werden nur zur Beantwortung Ihrer Anfrage verarbeitet und gelöscht, sobald diese nicht mehr erforderlich sind und keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
Wenn Sie der Verarbeitung Ihrer per Fehlerformular übermittelten Daten widersprechen möchten, wenden Sie sich bitte an die im Impressum genannte E-Mail-Adresse.