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(1) Dem am 5. Mai 2009 unterzeichneten Staatsvertrag zwischen dem Land Niedersachsen und der Freien Hansestadt Bremen zu einer grenzüberschreitenden Raumordnung und Landesentwicklung wird zugestimmt.
(2) Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht.
(1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.
(2) Der Tag, an dem der Staatsvertrag nach seinem Artikel 4 Absatz 1 in Kraft tritt, ist im Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen bekannt zu machen. Das Gleiche gilt für den Tag, an dem der Staatsvertrag nach seinem Artikel 4 Absatz 2 außer Kraft tritt.
Bremen, den 6. Oktober 2009
Der Senat