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Gesetz zu dem Staatsvertrag zwischen den Ländern Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Freie Hansestadt Bremen und Freie und Hansestadt Hamburg über die Errichtung einer Verkaufsstelle

Veröffentlichungsdatum:26.07.2000 Inkrafttreten27.07.2000
Gesamtausgabe in der Gültigkeit vom 27.07.2000 bis 09.07.2010Außer Kraft
Fundstelle Brem.GBl. 2000, S. 307
Gliederungsnummer:7842-a-1

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juris-Abkürzung: VerkaufStErStVtrG BR
Dokumenttyp: Gesetze und Rechtsverordnungen
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:: 7842-a-1
juris-Abkürzung:VerkaufStErStVtrG BR
Dokumenttyp: Zustimmungsgesetz
Quelle:Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:7842-a-1
Gesetz zu dem Staatsvertrag zwischen den
Ländern Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Freie Hansestadt Bremen
und Freie und Hansestadt Hamburg über die Errichtung einer Verkaufsstelle
Vom 11. Juli 2000
Gesamtausgabe in der Gültigkeit vom 27.07.2000 bis 09.07.2010

aufgeh. durch Art. 9 Abs. 2 S. 1 des Staatsvertrages vom 14. Juli 2009 (Brem.GBl. 2010 S. 355, 439)

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Der Senat verkündet das nachstehende von der Bürgerschaft (Landtag) beschlossene Gesetz:

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Artikel 1

Dem in Bremen am 9. Mai 2000 unterzeichneten Staatsvertrag über die Errichtung einer Verkaufsstelle wird zugestimmt. Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht.

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Artikel 2

(1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.

(2) Der Tag, an dem der Staatsvertrag nach seinem Artikel 10 in Kraft tritt, ist im Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen bekannt zu geben.

Bremen, den 11. Juli 2000

Der Senat

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