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Dem in Bremen am 9. Mai 2000 unterzeichneten Staatsvertrag über die Errichtung einer Verkaufsstelle wird zugestimmt. Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht.
(1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.
(2) Der Tag, an dem der Staatsvertrag nach seinem Artikel 10 in Kraft tritt, ist im Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen bekannt zu geben.
Bremen, den 11. Juli 2000 | Der Senat |