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Dem am 24. Juni 1983 für die Freie Hansestadt Bremen, am 3. August 1983 für die Freie und Hansestadt Hamburg, am 24. August 1983 für das Land Niedersachsen und am 11. August 1983 für das Land Schleswig-Holstein unterzeichneten Staatsvertrag zwischen der Freien Hansestadt Bremen, der Freien und Hansestadt Hamburg sowie den Ländern Niedersachsen und Schleswig-Holstein über die gerichtliche Zuständigkeit in Binnenschiffahrtssachen wird zugestimmt. Der Staatsvertrag wird nachstehend als Anlage dieses Gesetzes veröffentlicht.
Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.
Der Tag, an dem das Abkommen nach seinem Artikel 6 Satz 3 in Kraft tritt, ist im Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen bekanntzumachen.
Der Senat