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(1) Dem am 14. November 2016 unterzeichneten Staatsvertrag zwischen der Freien Hansestadt Bremen und dem Land Niedersachsen über die Bremer Landesbank Kreditanstalt Oldenburg - Girozentrale - wird zugestimmt.
(2) Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht.
(3) Der Tag, an dem der Staatsvertrag nach seinem § 16 Absatz 1 in Kraft tritt, ist im Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen bekannt zu machen.*
Vgl. Bekanntmachung vom 23. Dezember 2016 (Brem.GBl. S. 1007): Der Staatsvertrag tritt am 1. Januar 2017 in Kraft.