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Dem am 16. Mai 2013 für die Freie Hansestadt Bremen und am 28. Mai 2013 für das Land Niedersachsen unterzeichneten Staatsvertrag zwischen der Freien Hansestadt Bremen und dem Land Niedersachsen über die Führung der Schiffsregister wird zugestimmt. Der Staatsvertrag wird nachstehend als Anlage dieses Gesetzes veröffentlicht.
(1) Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.
(2) Der Tag, an dem das Abkommen nach seinem Artikel 7 Satz 2 in Kraft tritt, ist im Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen bekannt zu geben.*
Bremen, den 21. Mai 2013
Der Senat
[Entsprechend der Bekanntmachung vom 19. September 2013 (Brem.GBl. S. 514) ist der Staatsvertrag am 1. Januar 2013 in Kraft getreten.]