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Dem am 24. September 2001 unterzeichneten Staatsvertrag zwischen der Freien Hansestadt Bremen und dem Land Niedersachsen über die Zugehörigkeit der Steuerberater und Steuerbevollmächtigten im Land Bremen zum Versorgungswerk der Steuerberater und Steuerbevollmächtigten im Land Niedersachsen wird zugestimmt. Der Vertrag wird nachstehend veröffentlicht.
(1) Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.
(2) Der Tag, an dem der Staatsvertrag nach seinem Artikel 8 Absatz 1 in Kraft tritt, ist im Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen bekannt zu geben.
Bremen, den 30. Oktober 2001
Der Senat