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Dem am 11. Oktober 2019 von der Freien Hansestadt Bremen unterzeichneten Dreiundzwanzigsten Rundfunkänderungsstaatsvertrag wird zugestimmt. Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht.
(1) Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.
(2) Der Tag, an dem der Dreiundzwanzigste Rundfunkänderungsstaatsvertrag nach seinem Artikel 2 Absatz 2 in Kraft tritt, ist im Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen bekannt zu geben.*)
Bremen, den 3. März 2020
Der Senat
[Gemäß Bekanntmachung vom 16. Juni 2020 (Brem.GBl. S. 464) wird bekannt gemacht, dass der Dreiundzwanzigste Rundfunkänderungsstaatsvertrag nach seinem Artikel 2 Absatz 2 mit Wirkung vom 1. Juni 2020 in Kraft getreten ist.]