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Dem am 15. April 2020 von der Freien Hansestadt Bremen unterzeichneten Staatsvertrag zur Modernisierung der Medienordnung in Deutschland wird zugestimmt. Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht.
[Änderungsanweisungen zum Radio-Bremen-Gesetz vom 22. März 2016 (Brem.GBl. S. 158 - 225-b-1)]
[Änderungsanweisungen zum Bremischen Landesmediengesetz vom 8. Mai 2018 (Brem.GBl. S. 177 - 225-h-1)]
(1) Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft, soweit in Absatz 2 nichts Abweichendes bestimmt ist.
(2) Artikel 2 und 3 treten an dem Tag in Kraft, an dem der Staatsvertrag zur Modernisierung der Medienordnung in Deutschland in Kraft tritt.
(3) Der Tag, an dem der Staatsvertrag zur Modernisierung der Medienordnung in Deutschland nach seinem Artikel 9 Absatz 2 und Artikel 2 und 3 dieses Gesetzes in Kraft tritt, ist durch den Senat im Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen bekannt zu geben.*)
(4) Der Senat kann den Wortlaut des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages, des ARD-Staatsvertrages, des ZDF-Staatsvertrages, des Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrages und des Rundfunkbeitragsstaatsvertrages in der Fassung, die sich aus den Artikeln 3 bis 8 des Staatsvertrages zur Modernisierung der Medienordnung in Deutschland ergibt, mit der Bekanntgabe nach Absatz 3 im Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen bekannt geben.
(5) Der Senat kann den Wortlaut des Radio-Bremen-Gesetzes und des Bremischen Landesmediengesetzes in der Fassung, die sich aus den Artikeln 2 und 3 dieses Gesetzes ergibt, mit der Bekanntgabe nach Absatz 3 bekannt geben.
Bremen, den 22. September 2020
Der Senat
Gemäß Bekanntmachung vom 12. Januar 2021 (Brem.GBl. S. 35) sind der Staatsvertrag zur Modernisierung der Medienordnung in Deutschland sowie Artikel 2 und 3 des Gesetzes zum Staatsvertrag zur Modernisierung der Medienordnung in Deutschland mit Wirkung vom 7. November 2020 in Kraft getreten.