Zum 04.10.2024 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe
Artikel 1
Dem am 29. Oktober 2020 von der Freien Hansestadt Bremen unterzeichneten Glücksspielstaatsvertrag 2021 wird zugestimmt. Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht.
Einzelansicht SeitenanfangArtikel 2
Tritt der Glücksspielstaatsvertrag 2021 nach seinem Artikel 35 Absatz 1 Satz 1 am 1. Juli 2021 in Kraft, wird dies im Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen bekanntgegeben. Wird der Glücksspielstaatsvertrag 2021 nach seinem Artikel 35 Absatz 1 Satz 2 oder Satz 3 gegenstandslos, wird dies im Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen bekanntgegeben.*)
Einzelansicht SeitenanfangArtikel 3
Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.
Bremen, den 30. März 2021
Der Senat
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