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(1) Dem am 16. und 27. April 2007 unterzeichneten Staatsvertrag zwischen der Freien Hansestadt Bremen und dem Land Niedersachsen betreffend die Übertragung der Befugnis zur grenzüberschreitenden Festsetzung von Ausgleichs- und Ersatzflächen im Zuge der Planfeststellung für den 4. Bauabschnitt der BAB 281 auf dem Gebiet des Landkreises Wesermarsch wird zugestimmt.
(2) Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht.
(3) Der Tag, an dem der Staatsvertrag nach seinem Artikel 5 in Kraft tritt, ist im Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen bekannt zu machen.