|
|
(1) Dem am 4. März 2019 unterzeichneten Staatsvertrag zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg und der Freien Hansestadt Bremen über die Durchführung von Zuverlässigkeitsüberprüfungen nach dem Luftsicherheitsgesetz wird zugestimmt.
(2) Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht.
(1) Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.
(2) Der Tag, an dem der Staatsvertrag nach seinem Artikel 7 in Kraft tritt, ist im Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen bekannt zu geben.*)
Bremen, den 2. April 2019
Der Senat
Gemäß der Bekanntmachung vom 11. Oktober 2019 (BremGBl. S. 611) tritt der Staatsvertrag nach seinem Artikel 7 am 1. Januar 2020 in Kraft.