Gesamtausgabe in der Gültigkeit vom 01.07.1967 bis 31.03.2005
§ 1
Aus der Stadtgemeinde Bremen, Ortsteil Stadtbremisches Überseehafengebiet Bremerhaven, wird das Gebiet zwischen der bisherigen Gemeindegrenze von der Querstraße bis zur Nordgrenze des Fuhrparkgeländes und der östlichen Straßenbegrenzungslinie der Rudloffstraße (östlich der Gleisfläche) ausgemeindet und in die Stadtgemeinde Bremerhaven eingemeindet.
Einzelansicht Seitenanfang§ 2
Der Senat wird ermächtigt, die Bekanntmachung über die Abgrenzung des Hafengeländes Bremerhaven vom 14. November 1939 (SaBremR 2010-b-2) den neuen Grenzen anzupassen.
Einzelansicht Seitenanfang§ 3
In dem umgemeindeten Gebiet tritt das Ortsrecht der Stadt Bremen außer Kraft und das Ortsrecht der Stadt Bremerhaven in Kraft.
Einzelansicht Seitenanfang§ 4
Für das aktive und passive Wahlrecht zur Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bremerhaven gilt bei Einwohnern des umgemeindeten Gebietes das bisherige Wohnen in der Stadt Bremen als Wohnen in der Stadt Bremerhaven.
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