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  • Gesetz zur Umsetzung des Windenergieflächenbedarfsgesetzes in der Freien Hansestadt Bremen (BremWindBGUG) vom 29. Mai 2024

Gesetz zur Umsetzung des Windenergieflächenbedarfsgesetzes in der Freien Hansestadt Bremen (BremWindBGUG)

Veröffentlichungsdatum:29.05.2024 Inkrafttreten31.05.2024
Fundstelle Brem.GBl. 2024, S. 179
Zitiervorschlag: "Gesetz zur Umsetzung des Windenergieflächenbedarfsgesetzes in der Freien Hansestadt Bremen (BremWindBGUG) vom 29. Mai 2024 (Brem.GBl. 2024, S. 179)"

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juris-Abkürzung: BremWindBGUG
Dokumenttyp: Gesetze und Rechtsverordnungen
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr::
Amtliche Abkürzung:BremWindBGUG
Ausfertigungsdatum:29.05.2024
Gültig ab:31.05.2024
Dokumenttyp: Gesetz
Quelle:Wappen Bremen
Fundstelle:Brem.GBl. 2024, 179
Gliederungs-Nr:-
Gesetz zur Umsetzung des Windenergieflächenbedarfsgesetzes in der Freien Hansestadt Bremen (BremWindBGUG)
Vom 29. Mai 2024
Zum 15.10.2024 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe

Der Senat verkündet das nachstehende, von der Bürgerschaft (Landtag) beschlossene Gesetz:

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§ 1
Verpflichtung der Gemeinden

Die Pflicht der Freien Hansestadt Bremen nach § 3 Absatz 1 des Windenergieflächenbedarfsgesetzes haben die Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven gemäß den in der nachfolgenden Tabelle genannten Teilflächenzielen nach § 3 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 des Windenergieflächenbedarfsgesetzes zu erfüllen.

Stadtgemeinde

Teilflächenziele, die bis zum
31. Dezember 2027
mindestens zu erfüllen sind
(Anteil der Landesfläche in
Prozent)

Teilflächenziele, die bis zum
31. Dezember 2032
mindestens zu erfüllen sind
(Anteil der Landesfläche in
Prozent)

Bremen

0,19

0,21

Bremerhaven

0,06

0,29

Summe

0,25

0,5

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§ 2
Inkrafttreten

Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.

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