Gesetz zur Verteilung des Aufkommens aus der Grunderwerbsteuer
(Grunderwerbsteuerverteilungsgesetz - GrEStVG)
Vom 6. September 1983
Gesamtausgabe in der Gültigkeit vom 01.01.1983 bis 01.01.2008
§ 1
Von dem jeweiligen örtlichen Aufkommen aus der Grunderwerbsteuer fließen vier Siebtel der Stadtgemeinde zu.
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Dieses Gesetz tritt mit Wirkung vom 1. Januar 1983 in Kraft.
Bremen, den 6. September 1983
Der Senat
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