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Grenzüberschreitendes Strategisches Umweltprüfungsverfahren (SUP-Verfahren)
zum Entwurf des Polnischen Kernenergieprogramms
Das Bundesumweltministerium unterrichtet darüber, dass für das „Polnische Kernenergieprogramm (Program Polskiej Energetyki Jądrowej)“ eine strategische Umweltprüfung (SUP) nach polnischem Umweltinformationsgesetz (poln. Ges.Bl. Dz. U. Nr. 199, Pos. 1227 in der später geänderten Fassung) durchgeführt wird.
Das Ministerium für Wirtschaft der Republik Polen erstellt das Kernenergieprogramm, für das ein grenzüberschreitendes SUP-Verfahren durchgeführt wird.
Die Republik Polen hat gemäß Artikel 10 des UN ECE – Protokolls über die strategische Umweltprüfung (so genanntes SEA – Protokoll) zum UN ECE – Übereinkommen über die Umweltverträglichkeitsprüfung im grenzüberschreitenden Rahmen (Espoo Konvention), bzw. gemäß Artikel 7 der Richtlinie (2001/42/EG) des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. Juni 2007 über die Prüfung der Umweltauswirkungen bestimmter Pläne und Programme (SUP-Richtlinie), der Bundesrepublik Deutschland die Erstellung des Polnischen Nuklearprogramms notifiziert und den Entwurf des polnischen Kernenergieprogramms sowie den Umweltbericht (Kurz- (in deutsch) und Langfassung (in polnisch)) übermittelt.
Das polnische Kernenergieprogramm stellt den Umfang und die Struktur der Maßnahmen vor, die für den Einstieg der Republik Polen in die eigenständige Kernenergienutzung vorzunehmen sind, um einen sicheren und leistungsfähigen Betrieb der Kernkraftwerke, die Abwicklung nach dem Ende des Betriebes sowie die Sicherheit beim Umgang mit den abgebrannten Kernbrennstoffen und radioaktiven Abfällen sicherzustellen.
Die Republik Polen verweist darauf, dass es sich bei dem SUP-Verfahren zum Entwurf des Polnischen Kernenergieprogramms nicht um die Grundlage für die Erteilung einer Baugenehmigung und den Betrieb für ein konkretes Kernkraftwerk handelt.
Das Bundesumweltministerium hat der zuständigen Behörde der Republik Polen mitgeteilt, dass eine deutsche Beteiligung am grenzüberschreitenden Verfahren erfolgen wird.
Stellungnahmen bzw. Eingaben können in deutscher Sprache vom 5. Oktober 2011 bis zum 4. Januar 2012 unmittelbar bei folgender Stelle eingereicht werden:
Michał Kiełsznia
General Director for Environmental Protection
ul. Wawelska 52/54
00-922 Warszawa
POLEN
fax +48 22 57 92 126,
e-mail: dorota.szumanska@gdos.gov.pl.
Eine Kopie der Stellungnahme bzw. Eingabe sollte zudem an
Hanna Trojanowska
Government's Plenipotentiary for Polish Nuclear Power Engineering Issues
Undersecretary of State
MINISTRY OF ECONOMY
Plac Trzech Krzyży 3/5
00-507 Warszawa
POLEN
fax + 48 22 693 40 46 - 48,
e-mail Andrzej.Chwas@mg.gov.pl
erfolgen.
Die Deutschland von der Republik Polen für das SUP- Verfahren übersandten Unterlagen stehen auf der Internetseite des Bundesumweltministeriums (www.bmu.de) als Download zur Verfügung.
Die deutsche Übersetzung der Kurzfassung des Umweltberichts sowie des Entwurfes des Polnischen Kernenergieprogramms können zudem in der Zeit vom 5. Oktober 2011 bis 4. Januar 2012 eingesehen werden im.
„Europapunkt“
Haus der Bremischen Bürgerschaft
Am Markt 20
28195 Bremen
Öffnungszeiten
Montags - Freitags von 12.00 - 17.00 Uhr
Bremen, den 22. September 2011
Der Senator für Bau,
Umwelt und Verkehr