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Grundsätze
für die Durchführung von Einwohnerfragestunden
gemäß § 43 GOStVV
Vom 28. Februar 2012
in der Fassung der Änderung vom
14. Januar 2016
Der Sinn der Einwohnerfragestunde besteht darin, dass Einwohnerinnen/Einwohner den Mitgliedern eines Ausschusses der Stadtverordnetenversammlung zu Beginn seiner Sitzungen in Angelegenheiten des Ausschusses Fragen stellen und Antworten erwarten können. Damit sind aber zugleich Inhalt und Grenzen der Einwohnerfragestunde definiert.
Um eine einheitliche Praxis im Umgang mit Fragen von Einwohnern zu erreichen, hat der Verfassungs- und Geschäftsordnungsausschuss der Stadtverordnetenversammlung die folgenden Grundsätze aufgestellt:
Bremerhaven, den 28.02.2012
Verfassungs- und Geschäftsordnungsausschuss
der Stadtverordnetenversammlung
gez.
A. Beneken
Stadtverordnetenvorsteher
Grundsätze für die Durchführung von Einwohnerfragestunden gemäß § 43 GOStVV
Gesamtausgabe in der Gültigkeit vom 14.01.2016 bis 31.12.2021
Außer KraftEs gibt eine aktuelle Fassung zu dieser Vorschrift
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