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Grundsätze für ein einheitliches Informationsmanagement

Rundschreiben der Senatorin für Finanzen Nr. 17/ 2008 vom 3. Juli 2008 Nr. 17/2008

Veröffentlichungsdatum:03.07.2008 Inkrafttreten03.07.2008 Zitiervorschlag: "Grundsätze für ein einheitliches Informationsmanagement"

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juris-Abkürzung:
Dokumenttyp: Rundschreiben, Verwaltungsvorschriften, Dienstanweisungen, Dienstvereinbarungen, Richtlinien und Rundschreiben
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr::
Normgeber:Die Senatorin für Finanzen
Erlassdatum:03.07.2008
Fassung vom:03.07.2008
Gültig ab:03.07.2008
Quelle:Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:keine Angaben verfügbar
Grundsätze für ein einheitliches Informationsmanagement

Grundsätze für ein einheitliches Informationsmanagement

Rundschreiben der Senatorin für Finanzen Nr. 17/ 2008
vom 3. Juli 2008 Nr. 17/2008

Präambel

1Durch den Senatsbeschluss vom 04. 04. 06 wurde das Projekt „Gestaltung der Informationssysteme“ mit dem Ziel geschaffen, einheitliche, barrierefreie, dem Corporate Design der Freien Hansestadt Bremen (FHB) entsprechende Internetauftritte für die Dienststellen, Eigenbetriebe und Gesellschaften zu entwickeln. 2Für die Dauer der Projektlaufzeit wurde das Kompetenzzentrum zur Gestaltung der Informationssysteme (KoGIs) gegründet, das für die Entwicklung und die Einführung der auf dem Contentmanagementsystem Six CMS basierenden Basismodule der Internetauftritte zuständig war.

1Nach Auffassung aller Ressorts ist es sinnvoll, notwendig und wirtschaftlich, das Projekt als Regelaufgabe fortzuführen. 2Die Senatorin für Finanzen (SF) gibt deswegen die folgenden Grundsätze heraus.

1.

Die Senatorin für Finanzen, Referat 36, stellt den Dienststellen, Eigenbetrieben und den in Mehrheitseigentum der FHB stehenden Gesellschaften (im Folgenden: Gesellschaften) auf der Grundlage eines Kontraktes einen Basismodulbaukasten für die Erstellung von Webauftritten zur Verfügung.

1Die Basismodule müssen von allen Dienststellen und sollen von allen Eigenbetrieben und Gesellschaften zur Erstellung ihrer Internetauftritte genutzt werden. 2Der Wechsel von vorhandenen Webauftritten auf die Basismodule muss spätestens bei größeren Erweiterungen oder Veränderungen erfolgen. 3Bei neuen Webauftritten müssen die Basismodule sofort verwenden.

1Durch die vorhandene Landeslizenz des SixCMS erfolgt die Nutzung der Basismodule für die Dienststellen, Eigenbetriebe und auch die Gesellschaften kostenfrei in der jeweils freigegebenen Version. 2Eine Weitergabe der Module ist nicht erlaubt.

Die Basismodule erfüllen systemseitig alle Kriterien der Bremischen Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV).

2.

1Das Kompetenzzentrum (KoGIs) ist für den Support aller Nutzerinnen und Nutzer zuständig und erteilt in Absprache mit der SF die Aufträge für die Weiterentwicklung und Pflege der Basismodule. 2Es wird alsbald in das geplante verwaltungsinterne Kompetenzzentrum E-Government beim Aus- und Fortbildungszentrum (AFZ) integriert.

Die Fachaufsicht über dieses Kompetenzzentrum wird durch die SF, Referat 36, in Abstimmung mit den Ressorts wahrgenommen.

3.

1Die zentrale Infrastruktur muss grundsätzlich von allen Nutzerinnen und Nutzern der Basismodule in Anspruch genommen werden. 2Das Kompetenzzentrum beauftragt in Abstimmung mit der SF Dritte, sodass die Erstellung, der Betrieb und die Sicherungsmechanismen der Six-Instanzen auf zentralen Verwaltungsservern sichergestellt sind.

Alle auf den zentralen Servern anfallenden technischen operativen Tätigkeiten in den Bereichen zentrale Administration und Betrieb werden von der SF über den Produktplan 96 finanziert.

Ausnahmen von dieser Verpflichtung bedürfen einer eigenen mit der SF abzustimmenden Wirtschaftlichkeitsberechnung.

4.

1Vor der Nutzung der Basismodule sind die Dienststellen, Eigenbetriebe und Gesellschaften zu Schulungen verpflichtet. 2Diese Schulungen werden zentral vom AFZ angeboten und durchgeführt. 3Bei Vergabe der Gestaltung der Webauftritte mit den KoGIs-Modulen an externe Agenturen sind laut Kontrakt diese ebenfalls verpflichtet, an der Schulung teilzunehmen.

5.

1Die Releaseplanung wird jährlich vorgenommen und fortgeschrieben. 2Hierfür werden die Anforderungen der Dienststellen, Eigenbetriebe und Gesellschaften aufgenommen und priorisiert. 3Die Weiterentwicklungen werden allen Nutzerinnen und Nutzern kostenfrei zur Verfügung gestellt.

Für extern zu vergebende Aufgaben wird im Produktplan 96 aus E-Government-Mitteln ein Budget bereitgestellt.

Die ressortübergreifende AG Internet wird zur Abstimmung u.a. der Releaseplanung unter Federführung der Senatorin für Finanzen, Referat 36, beibehalten.

6.

1Für Eigenbetriebe, Gesellschaften und Projekte der FHB werden hinsichtlich des Designs der Internetauftritte größere Spielräume geschaffen. 2Deshalb wird ein Projektmaster (Free-Style-Lösung) auf Basis der vorhandenen Module mit denselben Funktionalitäten, aber mehr Gestaltungsspielräumen beim Design entwickelt werden.

Die Nutzung der Basismodule und der Free-Style-Lösung durch die bremischen Gesellschaften, Eigenbetriebe und Projekte der FHB soll u.a. zur Kostendeckung der laufenden Kosten des zentralen Betriebs beitragen.

1Von daher muss ein Finanzierungsbeitrag zu den Gesamtkosten erbracht werden. 2Hierfür wird eine Preisliste erarbeitet.

Die Regelungen bezüglich der zentralen Infrastruktur, Schulungen und Lizenzen der Basismodule gelten auch für die Free-Style-Lösung.

7.

1Für die Entwicklung von eigenen Modulen (sowohl bei Nutzung der KoGIs-Basismodule als auch einer Free-Style-Lösung) gelten besondere Regelungen, die einheitlich niedergeschrieben werden. 2Vor Onlinestellung werden Eigenentwicklungen hinsichtlich Barrierefreiheit, Last und Performance von KoGIs überprüft und damit qualitätsgesichert.

1Die durch die Qualitätsprüfung entstehenden Kosten – durch Beauftragung Dritter – werden in den Fällen, in denen Module allen anderen Anwendern zugute kommen, von der SF getragen. 2In den anderen Fällen sind die Kosten von den Dienststellen, Eigenbetrieben und Gesellschaften zu übernehmen.

Werden die Kriterien für Barrierefreiheit, Last und Performance nicht eingehalten, hat KoGIs das Recht, die Eigenentwicklung zur Überarbeitung zurückzuweisen.

8.

Für den Support werden themenbezogen Anlaufstellen (mit E-Mail-Adresse und Telefonnummer) auf der aktuellen Homepage des Kompetenzzentrums unter http://www.kogis.bremen.de und in den Handbüchern und Schulungsunterlagen veröffentlicht.


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