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- Hauptzollämter übernehmen Verwaltung der Kraftfahrzeugsteuer
Hauptzollämter übernehmen Verwaltung der Kraftfahrzeugsteuer
Kurzbeschreibung
Bis zum Juni 2014 übernehmen die Hauptzollämter bundesweit die Zuständigkeit für die Festsetzung, Erhebung und Vollstreckung der Kraftfahrzeugsteuer und sind damit der neue Ansprechpartner für die Bürgerinnen und Bürger.
Ressort
Der Senator für Finanzen
Verantwortliche Stelle
Der Senator für Finanzen