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- Haushaltsgesetz der Freien Hansestadt Bremen (Land) für das Haushaltsjahr 2017 hier: Änderung des § 13 Abs. 5
Haushaltsgesetz der Freien Hansestadt Bremen (Land) für das Haushaltsjahr 2017 hier: Änderung des § 13 Abs. 5
Mitteilung des Senats an die Bremische Bürgerschaft (Landtag) vom 30. Mai 2017
Kurzbeschreibung
Der Senat überreicht der Bremischen Bürgerschaft (Landtag) den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Haushaltsgesetzes der Freien Hansestadt Bremen für das Haushaltsjahr 2017 mit der Bitte um Beschlussfassung in 1. und 2. Lesung noch im Juni 2017.
Ressort
Der Senator für Finanzen
Verantwortliche Stelle
Der Senator für Finanzen