Das Amt des ehrenamtlichen Richters am Verwaltungsgericht oder am Oberverwaltungsgericht ist ein besonderes Ehrenamt. Nach dem Grundgesetz üben ehrenamtliche Richterinnen und Richter als „Rechtslaien“ die vom Volk ausgehende Staatsgewalt aus. Als Vermittler zwischen Bevölkerung und Justiz geben sie den Urteilen „im Namen des Volkes“ eine besondere Bedeutung.