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Vorschriften
- Informationsblatt zur Herstellung einer Überfahrt (Zufahrt) zum eigenen Grundstück
Informationsblatt zur Herstellung einer Überfahrt (Zufahrt) zum eigenen Grundstück
Kurzbeschreibung
Gem. § 17 Bremisches Landesstraßengesetz bedarf es einer Erlaubnis der Straßenverkehrsbehörde, wenn z. B. Fuß- und Radwege von Fahrzeugen als Überfahrt genutzt werden.
Ressort
Magistrat der Stadt Bremerhaven
Verantwortliche Stelle
Magistrat der Stadt Bremerhaven