Generell gilt, dass das Amt für Straßen und Verkehr nur für das Vorbehaltsstraßennetz (Hauptstraßen) in Bremen zuständig ist. Beim untergeordneten Straßennetz (Wohnstraßen) ist das zuständige Polizeirevier anzusprechen. Beispiel: Sobald die Fahrbahn einer Hauptverkehrsstraße in die Baumaßnahme einbezogen ist, ist das ASV zuständig. Sind nur der Fuß- und Gehweg betroffen (z.B. Dachbauarbeiten in der Neuenlander Straße) und/oder Fahrbahnen im untergeordneten Netz, also z. B. Wohnstraßen, ist das zuständige Polizeirevier anzusprechen.