Über die selbstverständliche Erfüllung der gesetzlichen Verpflichtung, eine 5%ige Beschäftigung sicherzustellen, hinaus, ist es Ziel des Magistrats, unter besonderer Berücksichtigung der sozialpolitischen
Bedeutung der gesetzlichen Beschäftigungspflicht und der Vorbildfunktion öffentlicher Arbeitgeber, eine Beschäftigungsquote von mindestens 6 % schwerbehinderter Menschen anzustreben, bezogen auf die vorhandenen Arbeitsplätze zu erreichen. Um diesen Zielen und der besonderen sozialpolitischen Verantwortung eines öffentlichen Arbeitgebers
Rechnung zu tragen, haben der Magistrat der Stadt Bremerhaven, die Gesamtschwerbehindertenvertretung und der Gesamtpersonalrat diese Integrationsvereinbarung abgeschlossen.