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Jahresabschluss der „Entsorgungsbetriebe Bremerhaven“ Eigenbetrieb der Stadt Bremerhaven für das Wirtschaftsjahr 2009
Gemäß § 7 Absatz 1 Nummer 4 des Bremischen Gesetzes für Eigenbetriebe des Landes und der Stadtgemeinden vom 3. September 2001 (Brem.GBl. S. 287), sowie § 7 Absatz 3 Nummer 4 des Ortsgesetzes über die Entsorgungsbetriebe der Stadt Bremerhaven vom 27. Januar 1994 (Brem.GBl. S. 89), hat der Entsorgungsbetriebsausschuss der Entsorgungsbetriebe Bremerhaven mit folgendem Beschluss den Jahresabschluss festgestellt und der Betriebsleitung Entlastung erteilt:
Nachrichtliche Angabe über die Behandlung des Jahresergebnisses:
Der Jahresgewinn 2009 in Höhe von 1 173 857,92 wird auf neue Rechnung vorgetragen.
Bilanz zum 31.12.2009 | |
Gewinn- und Verlustrechnung 2009 | |
Bestätigungsvermerk für den Jahresabschluss 2009 |
Pletz
Stadtrat
Vorsitzender des
Entsorgungsbetriebsausschusses