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Jahresabschluss der Immobilien Bremen,
Anstalt des öffentlichen Rechts,
für das Wirtschaftsjahr 2021
Der Verwaltungsrat der Immobilien Bremen, Anstalt des öffentlichen Rechts, hat gemäß § 5 Absatz 3 Nummern 3 und 4 der Satzung der Anstalt des öffentlichen Rechts den mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk des Wirtschaftsprüfers versehenen Jahresabschluss zum 31. Dezember 2021 und den Lagebericht und den Bericht des Wirtschaftsprüfers festgestellt und folgende Empfehlung für den Senator für Finanzen beschlossen:
„Der Verwaltungsrat empfiehlt dem Senator für Finanzen den Jahresüberschuss in Höhe von 442 230,98 € auf neue Rechnung vorzutragen, der Geschäftsführerin, Frau Susanne Kirchmann, für das Jahr 2021 und dem Geschäftsführer, Herrn Arndt Brücker, bis zum 30. Juni 2021 Entlastung zu erteilen sowie die Mitglieder des Verwaltungsrates für das Geschäftsjahr 2021 zu entlasten.“
Der Senator für Finanzen hat gemäß Trägerbeschluss vom 8. Juni 2022 den Jahresabschluss der Immobilien Bremen, Anstalt öffentlichen Rechts, genehmigt und stimmt den Empfehlungen des Verwaltungsrates der Immobilien Bremen, Anstalt des öffentlichen Rechts, zu.
Anlage 1: Bilanz zum 31. Dezember 2021
Anlage 2: Gewinn- und Verlustrechnung 2021
Anlage 3: Bestätigungsvermerk des Wirtschaftsprüfers zum 31. Dezember 2021
gez. Senator Dietmar Strehl
Vorsitzender des Verwaltungsrates
Immobilien Bremen
Anstalt des öffentlichen Rechts