Sie sind hier:
  • Vorschriften
  • Jahresabschluss der KiTa Bremen - Eigenbetrieb der Stadtgemeinde Bremen - für das Wirtschaftsjahr 2017

Jahresabschluss der KiTa Bremen - Eigenbetrieb der Stadtgemeinde Bremen - für das Wirtschaftsjahr 2017

Veröffentlichungsdatum:07.08.2018 Inkrafttreten08.08.2018
Fundstelle Brem.ABl. 2018, S. 812
Zitiervorschlag: "Jahresabschluss der KiTa Bremen - Eigenbetrieb der Stadtgemeinde Bremen - für das Wirtschaftsjahr 2017 (Brem.ABl. 2018, S. 812)"

Einzelansichtx

Drucken
juris-Abkürzung:
Dokumenttyp: Bekanntmachungen, Verwaltungsvorschriften, Dienstanweisungen, Dienstvereinbarungen, Richtlinien und Rundschreiben
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr::
Normgeber:Die Senatorin für Kinder und Bildung
Erlassdatum:22.06.2018
Fassung vom:22.06.2018
Gültig ab:08.08.2018
Quelle:Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:keine Angaben verfügbar
Fundstelle:Brem.ABl. 2018, 812
Jahresabschluss der KiTa Bremen - Eigenbetrieb der Stadtgemeinde Bremen - für das Wirtschaftsjahr 2017

Jahresabschluss der KiTa Bremen
– Eigenbetrieb der Stadtgemeinde Bremen -
für das Wirtschaftsjahr 2017

Zum Jahresabschluss der KiTa Bremen für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar 2017 bis zum 31. Dezember 2017 hat der Betriebsausschuss KiTa Bremen am 22. Juni 2018 die folgenden Beschlüsse gefasst:

Beschluss:

1.
Der Betriebsausschuss beschließt die Feststellung des Jahresabschlusses 2017.
2.
Der Jahresüberschuss in Höhe von 54 T€ wird an die Senatorin für Kinder und Bildung zurückgezahlt.
3.
Der Betriebsausschuss beschließt die Entlastung der Betriebsleitung.

Anlage 1: Bilanz zum 31. Dezember 2017

Anlage 2: Gewinn- und Verlustrechnung 2017

Anlage 3: Bestätigungsvermerk des Wirtschaftsprüfers zum Jahresabschluss 2017

gez. Senatorin Dr. Claudia Bogedan
Vorsitzende des Betriebsausschusses
KiTa Bremen


Anlagen (nichtamtliches Verzeichnis)

Weitere Informationen siehe rechte Spalte oben.


Fehler melden: Information nicht aktuell/korrekt

Sind die Informationen nicht aktuell oder korrekt, haben Sie hier die Möglichkeit, dem zuständigen Bearbeiter eine Nachricht zu senden.

Hinweis: * = Ihr Mitteilungstext ist notwendig, damit dieses Formular abgeschickt werden kann, alle anderen Angaben sind freiwillig. Sollten Sie eine Kopie der Formulardaten oder eine Antwort auf Ihre Nachricht wünschen, ist die Angabe Ihrer E-Mail-Adresse zusätzlich erforderlich.

Datenschutz
Wenn Sie uns eine Nachricht über das Fehlerformular senden, so erheben, speichern und verarbeiten wir Ihre Daten nur, soweit dies für die Abwicklung Ihrer Anfragen und für die Korrespondenz mit Ihnen erforderlich ist.
Rechtsgrundlage der Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Ihre Daten werden nur zur Beantwortung Ihrer Anfrage verarbeitet und gelöscht, sobald diese nicht mehr erforderlich sind und keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
Wenn Sie der Verarbeitung Ihrer per Fehlerformular übermittelten Daten widersprechen möchten, wenden Sie sich bitte an die im Impressum genannte E-Mail-Adresse.