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Jahresabschluss der Musikschule Bremen
- Eigenbetrieb der Stadtgemeinde Bremen, Bremen -
für das Wirtschaftsjahr 2017
Gemäß § 33 des Bremischen Gesetzes für Eigenbetriebe und sonstige Sondervermögen des Landes und der Stadtgemeinden (BremSVG) vom 1. Dezember 2009 sowie § 7 Absatz 1 Nummer 2 des Ortsgesetzes über die Musikschule Bremen, Eigenbetrieb der Stadtgemeinde Bremen (BremMusikSchOG) vom 22. Dezember 1998 hat der Betriebsausschuss der Musikschule Bremen, Eigenbetrieb der Stadtgemeinde Bremen, in seiner Sitzung am 6. September 2018 den Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2016 festgestellt.
Der Betriebsleitung wurde Entlastung für das Geschäftsjahr 2017 erteilt.
Bilanz zum 31. Dezember 2017 | |
Gewinn- und Verlustrechnung 2017 | |
Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers zum Jahresabschluss 2017 |
Der Senator für Kultur
gez. Bürgermeister Dr. Carsten Sieling
Vorsitzender des Betriebsausschusses
der Musikschule Bremen,
Eigenbetrieb der Stadtgemeinde Bremen