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Jahresabschluss der Musikschule Bremen
- Eigenbetrieb der Stadtgemeinde Bremen - für das Wirtschaftsjahr 2014
Gemäß § 33 des Bremischen Gesetzes für Eigenbetriebe und sonstige Sondervermögen des Landes und der Stadtgemeinden (BremSVG) vom 1. Dezember 2009 sowie § 7 Absatz 1 Nummer 2 des Ortsgesetzes über die Musikschule Bremen, Eigenbetrieb der Stadtgemeinde Bremen (BremMusikSchOG) vom 22. Dezember 1998 hat der Betriebsausschuss der Musikschule Bremen, Eigenbetrieb der Stadtgemeinde Bremen, in seiner Sitzung am 29. September 2015 den Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2014 festgestellt.
Der Betriebsleitung wurde Entlastung für das Geschäftsjahr 2014 erteilt.
Anlage 1: Bilanz zum 31. Dezember 2014
Anlage 2: Gewinn- und Verlustrechnung 2014
Anlage 3: Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers zum Jahresabschluss 2014
Der Senator für Kultur
gez. Bürgermeister Dr. Carsten Sieling
Vorsitzender des Betriebsausschlusses
der Musikschule Bremen
Eigenbetrieb der Stadtgemeinde Bremen